Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Familienrecht. Wir stehen Ihnen auf diesem Rechtsgebiet mit einem Fachanwalt für Familienrecht zur Seite, so dass Sie in allen familienrechtlichen Fragen einen Ansprechpartner haben.
Hierzu zählen:
Wir legen Wert darauf, dass familiäre Konflikte anlässlich einer Trennung oder Ehescheidung möglichst durch eine einverständliche Lösung beigelegt werden. Dadurch können insbesondere Belastungen für die betroffenen Kinder vermieden werden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt daher zunächst in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Ziel eines einverständlichen Ehescheidungsverfahrens.
Ebenso beraten wir vorsorgend bei dem Abschluss von Eheverträgen (Gütertrennung, Unterhaltsvereinbarungen, erbrechtliche Gestaltungen). Auch bei Vertragsgestaltungen für die nichteheliche Partnerschaft sind wir Ihnen behilflich.
Wenn sich ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden lässt, vertreten wir engagiert Ihre Interessen auf den Gebieten des Vermögensrecht, des Unterhaltsrechts und der Altersvorsorge vor Gericht. In gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern (Umgangsrecht, elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Gutachterbewertung) verfügen wir ebenfalls über langjährige Erfahrung.